{"id":122,"date":"2024-03-17T10:40:37","date_gmt":"2024-03-17T10:40:37","guid":{"rendered":"https:\/\/liberale-gamer.gg\/?page_id=122"},"modified":"2024-03-17T11:41:01","modified_gmt":"2024-03-17T11:41:01","slug":"unsere-geschaeftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/liberale-gamer.gg\/?page_id=122","title":{"rendered":"Unsere Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"122\" class=\"elementor elementor-122\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-325b9646 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"325b9646\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f3e7e9b elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"f3e7e9b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-05629a8 elementor-widget elementor-widget-page-title\" data-id=\"05629a8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;align&quot;:&quot;center&quot;}\" data-widget_type=\"page-title.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t<div class=\"hfe-page-title hfe-page-title-wrapper elementor-widget-heading\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/liberale-gamer.gg\">\n\t\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\tUnsere Gesch\u00e4ftsordnung  \n\t\t\t<\/h1 > \n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-674593e0 elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"674593e0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<p>Die grundlegenden Regularien zur Einberufung, Durchf\u00fchrung und zum Ablauf unserer Mitgliederversammlung haben wir in der nachfolgenden Gesch\u00e4ftsordnung niedergeschrieben. Sie wurde bei unserer Gr\u00fcndungsversammlung beschlossen. Die hier ver\u00f6ffentlichte Version entspricht dem aktuellen Stand vom 20. Januar 2019.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Einladung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich (per Email) unter Vorschlag einer Tagesordnung ein.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Ladungsfrist (\u00a7 8 (3) Satzung) ist gewahrt, wenn die Einladung zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung versandt worden ist.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 \u00d6ffentlichkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung tagt grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich. Einen Antrag auf Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnen der Vorstand oder mindestens 20% der anwesenden Mitglieder oder im Falle einer Personaldebatte die unmittelbar betroffene Person stellen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Er\u00f6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorsitzende er\u00f6ffnet die Mitgliederversammlung und leitet diesen bis zur Wahl eines Tagungspr\u00e4sidiums. Er hat daf\u00fcr die Rechte und Pflichten des Tagungspr\u00e4sidiums.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Beschlussf\u00e4higkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung (\u00a7 8 (4) Satzung) wird nach der Er\u00f6ffnung durch den Vorsitzenden festgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Auf Antrag von mindestens f\u00fcnf Delegierten kann vor Wahlen und Abstimmungen, nicht jedoch bei ihrer Wiederholung, die Beschlussf\u00e4higkeit \u00fcberpr\u00fcft werden. Die Feststellung erfolgt durch das Tagungspr\u00e4sidium. Die Mitgliederversammlung kann zuvor f\u00fcr kurze Zeit unterbrochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Wird die Mitgliederversammlung erneut einberufen, weil er wegen festgestellter Beschlussunf\u00e4higkeit vor einer Wahl oder Abstimmung beendet worden ist, muss in der Einladung darauf hingewiesen werden, dass die Mitgliederversammlung bei Wiederholung der Wahl oder Abstimmung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder als beschlussf\u00e4hig gilt (\u00a7 6 (2) Satzung).<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Tagungspr\u00e4sidium<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Das Tagungspr\u00e4sidium wird nach der Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Das Tagungspr\u00e4sidium besteht mindestens aus Tagungsleitung und Protokollf\u00fchrer.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Tagesordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die vorgeschlagene Tagesordnung wird nach der Wahl des Tagungspr\u00e4sidiums unter Ber\u00fccksichtigung etwaiger \u00c4nderungs- oder Erg\u00e4nzungsantr\u00e4ge genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ein sp\u00e4terer Beschluss zur \u00c4nderung der Tagesordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Antragsreihenfolge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Aus den fristgerecht eingereichten und den als dringlich angenommenen Antr\u00e4gen wird die Reihenfolge der zu beratenden Antr\u00e4ge nach der Feststellung der Tagesordnung oder sonst vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt Antr\u00e4ge beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Dringlich sind solche Antr\u00e4ge, die nach Ablauf der Antragsfrist und vor Beschluss \u00fcber die Antragsreihenfolge mit der Unterschrift von mindestens zehn Mitgliedern eingereicht worden sind und die die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zur Befassung angenommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ein sp\u00e4terer Beschluss zur \u00c4nderung der Antragsreihenfolge bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln. Das Tagungspr\u00e4sidium kann aus Gr\u00fcnden der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit einzelne Antr\u00e4ge vorziehen oder zur\u00fcckstellen, wenn kein Delegierter widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7a Vorherige Bestimmung der Antragsreihenfolge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Bundesvorstand kann beschlie\u00dfen, dass die Antragsreihenfolge durch alle Mitglieder mittels eines elektronischen Wahlverfahrens festgelegt wird. Dazu richtet der Vorstand ein Abstimmungsformular ein, das die Kontrolle der Stimmberechtigung und die Anonymit\u00e4t des Wahlverfahrens gew\u00e4hrleistet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Antragseingangs. Der Wahlgang dauert mindestens 5 Tage. Das Verfahren muss mindestens 48 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung beendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bei Anwendung dieses Verfahrens gilt f\u00fcr Dringlichkeitsantr\u00e4ge Folgendes: Nachdem der Bundeskongress die Dringlichkeit des Antrags festgestellt hat, entscheidet er separat dar\u00fcber, an welcher Stelle der Dringlichkeitsantrag nachtr\u00e4glich in die gew\u00e4hlte Antragsreihenfolge eingef\u00fcgt wird. Dazu wird dar\u00fcber abgestimmt, ob der Antrag an die vom Antragssteller beantragte Stelle eingef\u00fcgt wird. Findet dieser Vorschlag keine Mehrheit, wird der Antrag zuletzt beraten.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Unterbrechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung kann vom Tagungspr\u00e4sidium, au\u00dfer f\u00fcr den Fall eines Antrags auf Abberufung des Tagungspr\u00e4sidiums, unterbrochen werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Beendigung, Vertagung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung endet nach Ma\u00dfgabe der Tagesordnung oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung kann seine Vertagung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Rechte und Pflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Das Tagungspr\u00e4sidium leitet die Mitgliederversammlung nach Ma\u00dfgabe der Satzung und dieser Gesch\u00e4ftsordnung. Es \u00fcbt sein Amt unparteiisch aus.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Es sorgt f\u00fcr den geordneten Ablauf der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Es \u00fcbt das Hausrecht aus und wendet die in dieser Gesch\u00e4ftsordnung vorgesehenen Ordnungsma\u00dfnahmen an.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Das Tagungspr\u00e4sidium bestimmt nach eigener Ma\u00dfgabe, wer von den Pr\u00e4sidiumsmitgliedern die Versammlungsleitung \u00fcbernimmt. Der jeweilige Versammlungspr\u00e4sident \u00fcbt die Rechte nach dieser Gesch\u00e4ftsordnung nach eigenem Ermessen in Abstimmung mit den anderen Pr\u00e4sidiumsmitgliedern aus.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Ordnungsmassnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Das Tagungspr\u00e4sidium kann Anwesende, die die Ordnung verletzen, zur Ordnung rufen. Ist jemand dreimal in der gleichen Sache wegen erheblicher St\u00f6rung zur Ordnung gerufen worden, kann er der Versammlung verwiesen werden, wenn er hierauf zuvor hingewiesen worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Das Tagungspr\u00e4sidium kann Redende, die vom Gegenstand der Debatte abschweifen, zur Sache rufen. Ist jemand zweimal in demselben Redebeitrag zur Sache gerufen worden, kann ihm das Wort entzogen werden, wenn er hierauf zuvor hingewiesen worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ordnungsma\u00dfnahmen und der Anlass hierf\u00fcr d\u00fcrfen von nachfolgenden Rednern nicht in der laufenden Debatte behandelt werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Einspruch<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegen alle Ermessensentscheidungen des Tagungspr\u00e4sidiums kann nur unverz\u00fcglich durch einen Delegierten Einspruch eingelegt werden. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Abberufung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitglieder des Tagungspr\u00e4sidiums k\u00f6nnen nur durch Wahl von Nachfolgern abberufen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Antrag auf Abberufung kann jederzeit von mindestens f\u00fcnf Delegierten gestellt werden. Er muss begr\u00fcndet werden und ist mit dem Vorschlag von einem oder mehreren Kandidaten zu verbinden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Antrag auf Abberufung muss sofort behandelt werden. F\u00fcr diese Zeit leitet ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Rederecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Antrag auf Beschr\u00e4nkung des Rederechtsbedarf der absoluten Mehrheit der Stimmen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Redeliste<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Das Tagungspr\u00e4sidium erteilt das Wort grunds\u00e4tzlich in der Reihenfolge der Wortmeldungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Redeliste muss unterbrochen werden bei Wortmeldungen \u201eZur Gesch\u00e4ftsordnung\u201c, sie kann auf Entscheidung des Tagungspr\u00e4sidiums unterbrochen werden:<\/p>\n\n\n\n<p>1. zur sofortigen Berichtigung<\/p>\n\n\n\n<p>2. bei einer Wortmeldung des Antragstellers<\/p>\n\n\n\n<p>3. bei einer Wortmeldung des Berichterstatters<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Redezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Redezeit kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung begrenzt werden, die Begrenzung ist gleich f\u00fcr alle Redenden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine Begrenzung der Redezeit auf weniger als 10 Minuten ist nicht zul\u00e4ssig f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<p>1. Einen Antragsteller<\/p>\n\n\n\n<p>2. Einen Berichterstatter<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Recht gilt pro Antrag oder Berichterstattung nur einmal f\u00fcr jeweils eine Person.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei Gesch\u00e4ftsordnungspunkten oder in einer Gesch\u00e4ftsordnungsdebatte ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Begriffsbestimmung Sachantr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zu den Sachantr\u00e4gen geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Antr\u00e4ge zur Satzung<\/p>\n\n\n\n<p>2. Antr\u00e4ge gem. \u00a7 8 (7) S.1-2 Satzung (fristgem\u00e4\u00df eingereichte Antr\u00e4ge)<\/p>\n\n\n\n<p>3. Antr\u00e4ge gem. \u00a7 8 (7) S.4 Satzung (Dringlichkeitsantr\u00e4ge)<\/p>\n\n\n\n<p>4. Antr\u00e4ge auf Aufl\u00f6sung gem. \u00a7 10 Satzung<\/p>\n\n\n\n<p>5. Antr\u00e4ge aus der Diskussion<\/p>\n\n\n\n<p>6. Alternativantr\u00e4ge zu Antr\u00e4gen nach Ziff. 1-5<\/p>\n\n\n\n<p>7. \u00c4nderungsantr\u00e4ge. Hierzu geh\u00f6ren alle Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung des Wortlautes, auf Erg\u00e4nzung oder Streichung von Worten und S\u00e4tzen in Antr\u00e4gen nach Ziff. 1-6.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a718 Stimmungsbild<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Tagungspr\u00e4sidium kann, um die Antragsberatung zu beschleunigen, ein Stimmungsbild dar\u00fcber einholen, ob sich eine Mehrheit der Delegierten schon eine inhaltliche Meinung gebildet hat.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19 Begriffsbestimmung Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Antr\u00e4ge, die sich mit dem Verlauf der Mitgliederversammlung befassen, sind Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung sind insbesondere<\/p>\n\n\n\n<p>1. der Antrag auf Vertagung<\/p>\n\n\n\n<p>2. der Antrag auf Unterbrechung<\/p>\n\n\n\n<p>2a. der Antrag auf Begrenzung der Anzahl an bef\u00fcrwortenden Wortmeldungen und Gegenreden<\/p>\n\n\n\n<p>3. der Antrag auf Schluss der Redeliste<\/p>\n\n\n\n<p>4. der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung<\/p>\n\n\n\n<p>5. der Antrag auf Begrenzung der Redezeit<\/p>\n\n\n\n<p>6. der Antrag auf Nichtbefassung<\/p>\n\n\n\n<p>6a. der Antrag auf Einholung eines Stimmungsbilds<\/p>\n\n\n\n<p>7. der Antrag auf Schluss der Debatte und \u00dcbergang zum n\u00e4chsten Tagesordnungspunkt.<\/p>\n\n\n\n<p>8. der Antrag auf abschnittsweise Abstimmung<\/p>\n\n\n\n<p>9. der Antrag auf Verweisung<\/p>\n\n\n\n<p>10. der Antrag auf Umstellung der Tagesordnung<\/p>\n\n\n\n<p>11. der Antrag auf Wiedereintritt in einen Tagesordnungspunkt<\/p>\n\n\n\n<p>12. der Antrag auf geheime Abstimmung<\/p>\n\n\n\n<p>13. der Antrag auf Anzweiflung einer Abstimmung<\/p>\n\n\n\n<p>14. der Antrag auf Anfechtung einer Abstimmung<\/p>\n\n\n\n<p>15. der Antrag auf Abstimmung einer Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n\n\n\n<p>16. der Antrag auf Personalbefragung<\/p>\n\n\n\n<p>17. der Antrag auf Personaldebatte<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 20 Verfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00c4u\u00dferungen und Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung d\u00fcrfen sich nur mit dem Verlauf der Mitgliederversammlung befassen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine Wortmeldung \u201ezur Gesch\u00e4ftsordnung\u201c erfolgt durch Zuruf oder Melden mit beiden Armen. F\u00fcr den Fall einer online Mitgliederversammlung ist ein Gesch\u00e4ftsordnungsantrag mit \u201cGA!\u201d&nbsp; im Text-Chat zu annoncieren. Sie ist sofort zu behandeln. Redner d\u00fcrfen hierdurch nicht unterbrochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Erhebt sich gegen einen Antrag zur Gesch\u00e4ftsordnung kein Widerspruch, so ist der Antrag angenommen; andernfalls ist nach Anh\u00f6rung eine Gegenrede abzustimmen. Die Behandlung der Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4ge nach \u00a7 19 (2) Ziff. 8, 10 \u2013 17 richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Beschluss \u00fcber einen Gesch\u00e4ftsordnungsantrag nach \u00a7 19 (2) Ziff. 10 \u2013 11 bedarf einer 2\/3 Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4ge nach \u00a7 22 (2) Ziff. 3- 5 und 7 d\u00fcrfen von einem Mitglied, der bereits zur Sache gesprochen hat, nicht gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 21 Gesch\u00e4ftsordnungsdebatte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In besonderen F\u00e4llen kann das Tagungspr\u00e4sidium eine Gesch\u00e4ftsordnungsdebatte zulassen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 22 Abweichung von der Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Abweichungen von den Vorschriften dieser Gesch\u00e4ftsordnung k\u00f6nnen im Einzelfall mit absoluter Mehrheit beschlossen werden. Der Antrag muss in Abweichung von \u00a7 20 (3) S. 1 in jedem Fall abgestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 23 Mehrheiten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr Abstimmungen gen\u00fcgt die einfache Mehrheit, soweit die Satzung diese Gesch\u00e4ftsordnung oder andere Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Zahl der Ja \u2013 Stimmen die der Nein \u2013 Stimmen \u00fcberwiegt. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Wahlen mit mehreren Kandidaten bedeutet einfache Mehrheit, dass die Zahl der Ja \u2013 Stimmen f\u00fcr einen Kandidaten h\u00f6her ist als die jeweilige Zahl der Ja \u2013 Stimmen f\u00fcr einen anderen Kandidaten. Nein \u2013 Stimmen, Enthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) 2\/3 \u2013 Mehrheit bedeutet das die Zahl der Ja \u2013 Stimmen das doppelte der Nein \u2013 Stimmen betr\u00e4gt. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Die erforderliche 2\/3 \u2013 Mehrheit bei Satzungs\u00e4nderungen wird von der Zahl aller stimmberechtigten Delegierten berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Absolute Mehrheit bedeutet, dass die Zahl der Ja \u2013 Stimmen gr\u00f6\u00dfer als die H\u00e4lfte der satzungsgem\u00e4\u00df m\u00f6glichen Stimmen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Bei der Bestimmung der Zahl der abgegebenen Stimmen werden die ung\u00fcltigen Stimmen mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 24 Verfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Abstimmungen sind offen, sofern nicht f\u00fcnf Mitglieder widersprechen und geheime Abstimmung beantragen. Bei Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4gen ist geheime Abstimmung nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 25 Zweifel am Ergebnis der Abstimmung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Wird das Abstimmungsergebnis einer offenen Abstimmung von mindestens f\u00fcnf Mitgliedern bezweifelt, so kann das Tagungspr\u00e4sidium die Durchf\u00fchrung einer schriftlichen Abstimmung anordnen. Erfolgt diese Anordnung nicht, so ist die Abstimmung einmal nach demselben Modus zu wiederholen. Das Pr\u00e4sidium hat die schriftliche Wiederholung einer Abstimmung oder ausnahmsweise die schriftliche Wiederholung einer Wiederholungsbestimmung anzuordnen, wenn nicht eindeutig \u00fcber Annahme oder Ablehnung eines Antrages entschieden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine Anzweiflung ist nur unverz\u00fcglich nach der Abstimmung m\u00f6glich. Sie ist nicht m\u00f6glich bei geheimen Abstimmungen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 26 Anfechtung einer Abstimmung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Eine Abstimmung kann von mindestens f\u00fcnf Delegierten nur aufgrund eines Verfahrensfehlers angefochten werden. Wird der Anfechtung von der Versammlungsleitung stattgegeben, so muss eine neue Abstimmung durchgef\u00fchrt werden; eine Ablehnung muss begr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine Anfechtung ist nur unverz\u00fcglich nach der Abstimmung m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 27 Vorschl\u00e4ge und Vorstellungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Alle Kandidaten sind zu Beginn eines Wahlgangs namentlich vorzuschlagen<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Kandidaten sind vom Tagungspr\u00e4sidium zu befragen, ob sie zur Kandidatur bereit sind. Sollten sie nicht anwesend sein, so wird vor dem Wahlgang eine schriftliche Best\u00e4tigung gefordert.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Jedem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, sich der Mitgliederversammlung vorzustellen. Mehrere Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor, wenn sie nicht untereinander eine andere Reihenfolge festlegen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 28 Personalbefragung und Personaldebatte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auf Antrag von mindestens zehn Mitgliedern findet eine Personalbefragung bzw. eine Personaldebatte statt. Bei einer Personaldebatte kann die Mitgliederversammlung den gleichzeitigen Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit und der betroffenen Kandidaten beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 29 Verfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Soweit in der Satzung oder nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten f\u00fcr das Verfahren, die Anzweiflung eines Ergebnisses und die Anfechtung die Vorschriften \u00fcber Abstimmungen sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Erreicht bei Einzelwahlen mit einem Bewerber dieser nicht die erforderliche absolute Mehrheit, wird neu gew\u00e4hlt. Zu diesem neuen Wahlgang wird die Vorschlagsliste neu er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Erreicht bei Einzelwahlen mit zwei Bewerbern keiner der beiden die erforderliche absolute Mehrheit, aber beide zusammen mehr als 50% der abgegebenen Stimmen, so gen\u00fcgt im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit. Erreichen die beiden Bewerber zusammen nicht mehr als 50% der abgegebenen Stimmen, wird neu gew\u00e4hlt. Zu diesem neuen Wahlgang wird die Vorschlagsliste neu er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Erreicht bei Einzelwahlen mit mehr als zwei Bewerbern keiner die erforderliche absolute Mehrheit, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit den h\u00f6chsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Haben diese beiden zusammen nicht mehr als 50% der angegebenen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den drei Bewerbern statt, f\u00fcr die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Sind zwei Bewerber in der Stichwahl, ist gew\u00e4hlt, wer die einfache Mehrheit erh\u00e4lt. Sind 3 Bewerber in der Stichwahl und erreicht keiner die erforderliche absolute Mehrheit, so findet zwischen den Bewerbern mit den h\u00f6chsten Stimmzahlen eine weitere Stichwahl statt. Bei dieser Wahl ist gew\u00e4hlt, wer die einfache Mehrheit erh\u00e4lt. Erreichen in einem Wahlgang mit 2 Bewerbern beide zusammen nicht mehr als 50% der abgegebenen Stimmen, wird neu gew\u00e4hlt. Zu diesem neuen Wahlgang wird die Vorschlagsliste neu er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los aus der Hand des Tagungspr\u00e4sidenten.<\/p>\n\n\n\n<p>(5a) Bei online-Abstimmungen \u00fcberwiegt bei Stimmengleichheit nach zweimaliger Stichwahl die Stimme des Tagungspr\u00e4sidenten.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte es sich um eine Personenwahl mit Beteiligung des Tagungspr\u00e4sidenten handeln, so ist absteigend die Stimme des Schriftf\u00fchrers und danach die des Mitgliedes mit dem fr\u00fchesten Eintrittszeitpunkt \u00fcberwiegend.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) F\u00fcr die Berechnung der Mehrheiten nach Abs. 3 und 4 werden ung\u00fcltige Stimme nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 30 Inhalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Das Protokoll h\u00e4lt den Verlauf der Mitgliederversammlung in seinen wesentlichen Z\u00fcgen fest.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Das Protokoll muss enthalten:<\/p>\n\n\n\n<p>1. die genehmigte Tagesordnung<\/p>\n\n\n\n<p>2. den Wortlaut der gestellten Antr\u00e4ge sowie der dazugeh\u00f6renden \u00c4nderungsantr\u00e4ge und deren Abstimmungsergebnisse<\/p>\n\n\n\n<p>3. die Ergebnisse der Wahlen<\/p>\n\n\n\n<p>4. die Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4ge und ihre Abstimmungsergebnisse<\/p>\n\n\n\n<p>5. den wesentlichen Verlauf der Debatte.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Sollten Tonmitschnitte w\u00e4hrend der Sitzung erfolgen, gen\u00fcgt dies nicht als Protokoll aus.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 31 Ausfertigung und Genehmigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die schriftliche Ausfertigung des Protokolls wird von dem Vorstand unverz\u00fcglich erstellt und den Mitgliedern des Tagungspr\u00e4sidiums zur Pr\u00fcfung und Abzeichnung vorgelegt.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Gesch\u00e4ftsordnung Die grundlegenden Regularien zur Einberufung, Durchf\u00fchrung und zum Ablauf unserer Mitgliederversammlung haben wir in der nachfolgenden Gesch\u00e4ftsordnung niedergeschrieben. 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