{"id":102,"date":"2024-03-05T13:28:30","date_gmt":"2024-03-05T13:28:30","guid":{"rendered":"https:\/\/liberale-gamer.gg\/?page_id=102"},"modified":"2024-03-05T13:29:50","modified_gmt":"2024-03-05T13:29:50","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/liberale-gamer.gg\/?page_id=102","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"102\" class=\"elementor elementor-102\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cd46905 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"cd46905\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-50ac37f elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"50ac37f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-070b31e elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"070b31e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ee57302 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ee57302\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3><strong>\u00a7 1 Name, Rechtsnatur und Sitz<\/strong><\/h3><p>(1) Der Liberale Gamer e.V., kurz LiGa, ist ein Zusammenschluss liberal eingestellter Personen, die neben liberaler Politik auch an Gaming, eSport oder der Netz- und Nerdkultur interessiert sind.<\/p><p>(2) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts K\u00f6ln eingetragen. (VR21085)<\/p><p>(3) Der Sitz des Vereins ist K\u00f6ln, Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/h3><p>(1) Der Verein vertritt Interessen und Rechte von Gamern, eSportlern, dem eSport und der Netz- und Nerdkultur. Zudem organisiert, f\u00f6rdert und entwickelt der Liberale Gamer e.V. eSport und Gaming. Der Verein hebt auch die individuelle Entwicklung und Freiheit des Einzelnen bei Aus\u00fcbung von Gaming und eSport hervor. Der Satzungszweck wird insbesondere durch das Verfolgen folgender Ziele verwirklicht:<\/p><ol><li>Die Erarbeitung von Reformvorschl\u00e4gen zum Thema Gaming und eSport, insbesondere mit dem Ziel einer Gleichstellungsentwicklung zum klassischen Sport;<\/li><li>Vertretung der Gamer und eSportler gegen\u00fcber der Politik und Gesellschaft;<\/li><li>Aufkl\u00e4rung zu eSport und Gaming, unter anderem durch Bildungsangebote und -veranstaltungen und Aufkl\u00e4rungsarbeit durch Medienarbeit und Events unter anderem \u00fcber die Chancen und Risiken der Aus\u00fcbung des <br \/>eSports und Gaming und den allgemeinen Umgang dazu, als auch die Aufkl\u00e4rung \u00fcber den Kunst- und Kulturausdruck von Videospielen;<\/li><li>Aufkl\u00e4rung und Eintreten f\u00fcr die Belange der Netz- und Nerdkultur, unter anderem in den Themengebieten Digitalisierung, Datenschutz und Urheberrecht;<\/li><li>Eintreten f\u00fcr die sozialen und wirtschaftlichen Belange von Gamern und eSportlern, unter anderem auch mit dem Ziel einer Schaffung einer sicheren eSport-Struktur f\u00fcr alle;<\/li><li>Allgemeine F\u00f6rderung des eSports mithilfe des Angebots von Trainingseinheiten und der Ausrichtung eigener eSport-Turniere und eines Turnierbetriebs;<\/li><li>Die Organisation eines eigenen geordneten eSport-Betriebs, unter anderem mit eigenen eSport-Teams;<\/li><li>Durchf\u00fchrung von eSportspezifischen sowie \u00fcbergreifenden Sport- und <br \/>Vereinsveranstaltungen zur St\u00e4rkung des Vereinslebens und der sportlichen <br \/>Gemeinschaft und Bereitstellung einer Kommunikationsplattform, die der Vernetzung und dem Austausch zwischen den Vereinsmitgliedern untereinander sowie interessierten externen Personen, bei welchen eSports und Gaming im Fokus stehen, dient;<\/li><li>(Internationale) Zusammenarbeit beziehungsweise Beteiligung an Kooperationen, insbesondere mit Gruppierungen, die gleiche oder \u00e4hnliche Zielsetzungen verfolgen wie der Liberale Gamer e.V. (z.B. eSport- und <br \/>Breitensportvereinen, Sportverb\u00e4nden auf Landes- und Bundesebene sowie <br \/>mit Leistungssportteams im eSportbereich, Gaming-Vereine und Verb\u00e4nde und Games-Verb\u00e4nde) und<\/li><li>Vernetzung mit der Politik, um liberale Ideen und Forderungen aus der Gaming und eSport-Szene in die Gesellschaft tragen zu k\u00f6nnen.<\/li><\/ol><p>(2) Der Verein ist gemeinn\u00fctzig t\u00e4tig. Er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Ziele.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 3 Mittel<\/strong><\/h3><p>(1)\u00a0 Der Verein deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Zusch\u00fcsse, Spenden, F\u00f6rderbeitr\u00e4ge und Sponsoring.<\/p><p>(2)\u00a0 Der Verein kann auch mit anderen Institutionen oder Gesellschaften zusammenarbeiten.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/h3><p>(1) Mitglied der Vereinigung k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen Personen nach der Vollendung des 14. Lebensjahres und juristischen Personen werden, die sich zu liberalen Grunds\u00e4tzen bekennen.<\/p><p>(2) \u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand gemeinschaftlich. Die Aufnahme muss in Textform beantragt werden.<\/p><p>(3) Der Vorstand kann Mitglieder, die sich im besonderem und herausragendem Ma\u00df um den Verein verdient gemacht haben, der Mitgliederversammlung zur Ernennung zum Ehrenmitglied vorschlagen. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied kann der Vorstand zur Ernennung zum Ehrenvorsitzenden vorschlagen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a0\u00a7 <\/strong><strong>5 Beendigung der Mitgliedschaft <\/strong><\/h3><p>(1)\u00a0 Die Mitgliedschaft endet:<\/p><ol><li>Durch Tod;<\/li><li>durch den Verlust der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit;<\/li><li>durch den Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit;<\/li><li>durch eine Austrittserkl\u00e4rung per E-Mail oder Brief gegen\u00fcber dem Vorstand;<\/li><li>durch Ausschluss, der vom Vorstand nach Anh\u00f6rung des Betroffenen mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden kann, wenn wichtige Gr\u00fcnde, insbesondere schwere Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung oder die Grund- und Leitlinien des Vereins vorliegen, oder ein Mitglied das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt.<\/li><li>wenn der Mitgliedsbeitrag oder ein h\u00f6herer Beitrag, zu dessen Zahlung sich das Mitglied verpflichtet hat, f\u00fcr einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht entrichtet wurde;<\/li><li>durch Ausschluss, der vom Vorstand mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden kann, wenn der Betroffene auf eine Mahnung wegen der S\u00e4umigkeit von Mitgliedsbeitr\u00e4gen nicht binnen vier Wochen reagiert.<\/li><\/ol><p>(2)\u00a0 Eine Anh\u00f6rung entf\u00e4llt, wenn es sich um ein Ausschluss nach Absatz \u00a7 5 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 handelt.<\/p><p>(3)\u00a0 Gegen den Ausschluss kann der Betroffene binnen vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung des Vorstandes Berufung gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung einlegen, die mit einfacher Mehrheit der Erschienenen entscheidet. Dabei muss den Mitgliedern der Beschluss dargelegt werden und der betreffenden Person ein Rederecht einger\u00e4umt werden. Eine Berufung gegen den Ausschluss auf Grund der Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrag nach \u00a7 5 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist jedoch nicht ausgeschlossen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 6 F\u00f6rdermitglieder und Beendigung der F\u00f6rdermitgliedschaft<\/strong><\/h3><p>(1) \u00a0 F\u00f6rdermitglied der Liberalen Gamer k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen Personen nach der Vollendung des 14. Lebensjahres und juristischen Personen werden, die sich zu den Grunds\u00e4tzen und Werten des Verbandes bekennen und einen j\u00e4hrlichen F\u00f6rderbeitrag entrichten. Die H\u00f6he des F\u00f6rderbetrags legt das F\u00f6rdermitglied selbst fest.<\/p><p>(2)\u00a0 F\u00f6rdermitglieder erwerben (abgesehen von dem Informationsrecht und dem Recht zur Teilnahme an Veranstaltungen) keine mitgliedschaftlichen Rechte. Insbesondere k\u00f6nnen sie keine \u00c4mter bekleiden und haben auch kein Stimmrecht.<\/p><p>(3)\u00a0 Die F\u00f6rdermitgliedschaft ist schriftlich (per E-Mail) beim Vorstand zu beantragen.<\/p><p>(4)\u00a0 Die F\u00f6rdermitgliedschaft endet durch Tod, durch den Verlust der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit, durch den Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit, durch eine Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand oder durch Ausschluss.<\/p><p>(5) \u00a0 Ein F\u00f6rdermitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn:<\/p><ol><li>wichtige Gr\u00fcnde, insbesondere schwere Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung oder die Grund- und Leitlinien des Vereins vorliegen, oder das Ansehen des Vereins gesch\u00e4digt wird;<\/li><li>wenn der F\u00f6rderbetrag, zu dessen Zahlung sich das Mitglied verpflichtet hat, f\u00fcr einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht entrichtet wurde;<\/li><li>durch Ausschluss, der vom Vorstand mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden kann, wenn der Betroffene auf eine Mahnung wegen der S\u00e4umigkeit seines F\u00f6rderbetrags nicht binnen vier Wochen reagiert.<\/li><\/ol><p>(6)\u00a0 Eine Anh\u00f6rung in den F\u00e4llen des \u00a7 5 Abs. 5 Nr. 2, 3 ist nicht erforderlich. Der Ausschluss nach \u00a7 5 Abs. 5 wird von dem Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/h3><p>(1)\u00a0 Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und ihre F\u00e4lligkeit werden in einer Beitragsordnung festgestellt, die von den Mitgliedern in einer anonymen Abstimmung beschlossen wird. Eine elektronische Abstimmung ist m\u00f6glich.<\/p><p>(2)\u00a0 Das Aufkommen des Vereins wird ausschlie\u00dflich f\u00fcr ihre satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet, wobei angemessene Betr\u00e4ge f\u00fcr notwendige Organisations- und Verwaltungskosten ausgegeben werden d\u00fcrfen.<\/p><p>(3)\u00a0 Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Der Verein darf keine Personen durch die \u00dcbertragung von Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><\/h3><p>(1) Die Organe des Vereins sind:<\/p><ol><li>die Mitgliederversammlung<\/li><li>der Vorstand<\/li><\/ol><p>(2) Die Organe sind ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig und entscheiden mit einfacher Mehrheit (die Ja-Stimmen \u00fcberwiegen die Nein-Stimmen, wobei Enthaltungen nicht mitgez\u00e4hlt werden), soweit die Satzung nichts anderes vorsieht.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h3><p>(1) Die Mitgliederversammlung ber\u00e4t und entscheidet in allen grunds\u00e4tzlichen Angelegenheiten des Vereins. Sie \u00fcberwacht den Vorstand bei seiner T\u00e4tigkeit. Die Mitgliederversammlung kann im Wege elektronischer Kommunikation (Bild- und\/oder Ton\u00fcbertragung) durchgef\u00fchrt werden.<\/p><p>(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p><p>1. \u00c4nderung der Satzung, die mit Zweidrittel-Mehrheit der Erschienenen beschlossen werden kann.<\/p><p>2. Wahl des Vorstandes, und zwar<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 a) des Vorsitzenden;<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 b) zwei Stellvertreter;<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 c) eines Schatzmeisters;<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 d) und der Beisitzer, \u00fcber deren Zahl die Mitgliederversammlung jeweils beschlie\u00dft;<\/p><p>3. Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern und bis zu zwei Ersatzkassenpr\u00fcfern;<\/p><p>4. Wahl der Ombudspersonen, \u00fcber deren Zahl die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft;<\/p><p>5. Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichtes des Vorstandes, des Kassenberichtes sowie des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer;<\/p><p>6. Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung;<\/p><p>7. Beschlussfassung \u00fcber die Beitragsordnung.<\/p><p>(3) In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme, sofern nicht ein Zahlungsr\u00fcckstand angemahnt wurde. Stimm\u00fcbertragungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p><p>(4) Die Mitgliederversammlung tagt auf Beschluss des Vorstandes mindestens einmal j\u00e4hrlich. Die Tagung setzt ausdr\u00fccklich nicht die physische Anwesenheit der Mitglieder an einem Ort voraus. Die Mitgliederversammlung kann auch nur elektronisch durchgef\u00fchrt werden. Sie wird von dem Vorsitzenden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder einberufen. Die Einladung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin allen Mitgliedern zuzustellen. Einladungen und Einberufungen zu allen Veranstaltungen des Vereins k\u00f6nnen auch mit elektronischer Post versandt werden. E-Mails, bei denen keine Fehl\u00fcbermittlungsbest\u00e4tigung eingeht, gelten als zugestellt. Jedes Mitglied hat seine aktuelle E-Mailadresse dem Vorstand mitzuteilen. Alle E-Mails vor der Mitteilung der neuen E-Mailadresse gelten als zugestellt.<\/p><p>(5) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder. Antr\u00e4ge m\u00fcssen eine Woche, Satzungs\u00e4nderungsantr\u00e4ge drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand in Textform eingegangen sein. F\u00fcr die Textform ist eine E-Mail ausreichend. \u00dcber Antr\u00e4ge, die zu Beginn der Versammlung als dringlich betrachtet werden, entscheidet die Mitgliederversammlung nach Begr\u00fcndung der Dringlichkeit \u00fcber die Aufnahme zur Befassung im Rahmen der Tagesordnung.<\/p><p>(6) Beschl\u00fcsse und Wahlen der Mitgliederversammlung auf elektronischem Wege sind in einer Niederschrift unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung festzuhalten. Die Niederschrift ist von dem Schriftf\u00fchrer und von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.<\/p><p>(7) Die Mitgliederversammlung kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 10 Beschlussfassung und Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung<\/strong><\/h3><p>(1) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen durch eine Abstimmung auf elektronischem Wege gefasst werden. F\u00fcr die elektronische Beschlussfassung wird ein geeignetes System f\u00fcr elektronische Abstimmungen verwendet.<\/p><p>(2) Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden. Zur \u00c4nderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Die Abstimmung erfolgt offen, auf Antrag von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten anonym. Personenwahlen sind grunds\u00e4tzlich anonym. Das gilt nicht f\u00fcr die Wahl der Kassenpr\u00fcfer und der Ersatzkassenpr\u00fcfer.<\/p><p>(3) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen und mehr als die H\u00e4lfte, der zu Beginn bei der Mitgliederversammlung festgestellten Stimmberechtigten teilnimmt.<\/p><p>(4) Die Versammlung ist beschlussunf\u00e4hig, wenn weniger als die H\u00e4lfte der zu Beginn festgestellten Stimmberechtigten teilnimmt und die Beschlussf\u00e4higkeit durch mindestens zwei Mitglieder mittels Antrags angezweifelt wird.<\/p><p>(5) Ist die Beschlussunf\u00e4higkeit zu einem Tagesordnungspunkt nach Absatz 4 festgestellt worden, so ist das Organ auf der n\u00e4chsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussf\u00e4hig. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/h3><p>(1) Satzungs\u00e4nderungen, die eine Ab\u00e4nderung des Vereinszweckes oder die Aufl\u00f6sung des Vereins betreffen, k\u00f6nnen auf einer Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn der Wortlaut der entsprechenden Antr\u00e4ge zusammen mit der Einladung jedem Mitglied zugesandt wurde. Alle anderen Satzungs\u00e4nderungsantr\u00e4ge m\u00fcssen mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin allen Mitgliedern zugestellt werden.<\/p><p>(2) \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu Antr\u00e4gen nach Absatz 1 k\u00f6nnen w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung nur beraten werden, wenn sie Sinn und Zweck des zugrunde liegenden Antrags nicht wesentlich ver\u00e4ndern. Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen vorliegen erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.<\/p><p>(3) Zur erforderlichen Mehrheit einer Satzungs\u00e4nderung gilt \u00a7 9 Abs. 2.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 12 Wahlen und Abstimmungen<\/strong><\/h3><p>(1) Wahlen und Abstimmungen erfolgen, soweit in dieser Satzung nicht anderes bestimmt ist, offen, wenn kein Abstimmungs- bzw. Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht. Wahlen sind mit der Tagesordnung schriftlich oder mittels elektronischer Post anzuk\u00fcndigen. F\u00fcr die Mitgliederversammlungen kann eine schriftliche oder elektronische Wahl oder Abstimmung vorgesehen werden. Zur Gew\u00e4hrleistung der anonymen Wahl werden aktuelle technisch organisatorische Ma\u00dfnahmen getroffen.<\/p><p>(2) Bei Vorstandswahlen, Wahlen der Kassen- und Ersatzkassenpr\u00fcfer und Wahlen zur Ombudsperson gelten folgende Bestimmungen:<\/p><ol><li>Sie werden in Einzelwahl gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt anonym. Die Beisitzer k\u00f6nnen auf Beschluss der Mitgliederversammlung in einem Wahlgang gew\u00e4hlt werden. Alle Vorstandsmitglieder und Ombudspersonen werden aus dem Kreis der Mitglieder gew\u00e4hlt. Vorstandsmitglied oder Ombud darf nicht sein, wer in einer konkurrierenden oder einer f\u00fcr unvereinbar erkl\u00e4rten Organisation Mitglied ist. Sollte ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend seiner Amtszeit Mitglied in einer konkurrierenden oder als unvereinbar erkl\u00e4rten Organisation werden, so ist sein Amt auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung neu zu w\u00e4hlen. Welche Organisationen konkurrierend oder unvereinbar sind, wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.<\/li><\/ol><ol start=\"2\"><li>Sind mehrere Bewerber f\u00fcr ein Amt aufgestellt, ist derjenige gew\u00e4hlt, der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, Enthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen sind mitzuz\u00e4hlen (absolute Mehrheit).<\/li><li>Hat kein Bewerber die absolute Mehrheit erhalten, ist wie folgt zu verfahren:<\/li><li>Wenn nur ein Bewerber kandidiert, wird neu gew\u00e4hlt. Zu diesem neuen Wahlgang wird die Vorschlagsliste neu er\u00f6ffnet.<\/li><li>Wenn zwei Bewerber kandidiert haben und Stimmengleichheit besteht oder beide zusammen mehr als 50 Prozent der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinen, findet zwischen ihnen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Zahl der Ja \u2013 Stimmen f\u00fcr einen Kandidaten h\u00f6her ist als die jeweilige Zahl der Ja-Stimmen f\u00fcr einen anderen Kandidaten. Nein\u2013Stimmen, Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Bei erneuter Stimmengleichheit wird neu gew\u00e4hlt. Zu diesem neuen Wahlgang wird die Vorschlagsliste neu er\u00f6ffnet. Haben beide zusammen nicht mehr als 50 Prozent der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereint, wird neu gew\u00e4hlt. Zu diesem neuen Wahlgang wird die Vorschlagsliste neu er\u00f6ffnet.<\/li><li>Wenn mehr als zwei Bewerber kandidiert haben, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den h\u00f6chsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den beiden Bewerbern eine erneute Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei erneuter Stimmengleichheit wird neu gew\u00e4hlt. Zu diesem neuen Wahlgang wird die Vorschlagsliste neu er\u00f6ffnet.<\/li><\/ol><p>(3) Jeder gew\u00e4hlte Bewerber erkl\u00e4rt sich unverz\u00fcglich \u00fcber die Annahme der Wahl. Die Erkl\u00e4rung kann auch schriftlich oder durch einen Bevollm\u00e4chtigten abgegeben werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 13 Vorstand<\/strong><\/h3><p>(1) Der Vorstand ist f\u00fcr alle Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig, soweit die Satzung nicht ausdr\u00fccklich andere Zust\u00e4ndigkeiten bestimmt. Der Vorstand besteht aus den nach \u00a7 8 Abs. 2 Nr. 2 gew\u00e4hlten Personen. Der Vorstand kann beschlie\u00dfen, f\u00fcr die Dauer seiner Amtszeit Mitglieder in den Vorstand zu kooptieren. Diese kooptierten Mitglieder haben Rede-, aber kein Stimmrecht und wirken beratend.<\/p><p>(2) Die Ehrenvorsitzenden d\u00fcrfen ebenfalls mit beratender Stimme teilnehmen.<\/p><p>(3) Der Vorstand wird auf die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.<\/p><p>(4) Der Vorstand soll mindestens einmal viertelj\u00e4hrlich vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung und einer Frist von 5 Tagen einberufen werden. Die Sitzung kann im Wege elektronischer Kommunikation oder mittels eines pers\u00f6nlichen Treffens erfolgen. Er muss binnen zwei Wochen einberufen werden, wenn mindestens drei Mitglieder des Vorstandes es verlangen.<\/p><p>(5) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, erfolgt Nachwahl in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung f\u00fcr den Rest der Amtszeit des Vorstandes. Bis zur Neuwahl bleibt das ausgeschiedene Vorstandsmitglied gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt.<\/p><p>(6) Scheidet der Vorsitzende vorzeitig aus seinem Amt, so werden die Aufgaben gesch\u00e4ftsf\u00fchrend durch ein Vorstandsmitglied \u00fcbernommen. Dieses wird in einer eigens daf\u00fcr geladenen Vorstandssitzung bestimmt, welche durch einen Stellvertreter oder eine Ombudsperson geleitet wird.<\/p><p>(7) Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und der Schatzmeister sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis sind die Stellvertreter zur Vertretung des Vereins nur bei Verhinderung des Vorsitzenden berechtigt.<\/p><p>(8) Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p><p>(9) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.<\/p><p>(10) Vorsitzender der Liberalen Gamer kann nur werden, wer Mitglied der Freien Demokratischen Partei (Deutschland) (FDP) ist.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 14 Ombudsperson<\/strong><\/h3><p>(1) Eine Ombudsperson wird f\u00fcr die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Sie darf kein Wahlamt nach dieser Satzung innehaben. Sie bleibt im Amt, bis mindestens eine neue Ombudsperson g\u00fcltig gew\u00e4hlt wurde.<\/p><p>(2) Eine Ombudsperson pr\u00fcft die Behandlung, Umsetzung und Ausf\u00fchrung der Antr\u00e4ge und<\/p><p>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung durch den Vorstand und legt hierzu jeder Mitgliederversammlung eine schriftliche \u00dcbersicht vor. Eine Ombudsperson hat das Recht, an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht teilzunehmen. Sie f\u00fchrt eine fortlaufende Beschlusssammlung, in die jedes Mitglied Einsicht nehmen kann. Weiterhin ist sie erste Anlaufstelle zur L\u00f6sung von sozialen Konflikten innerhalb des Vereins. Sofern mehrere Ombudspersonen gew\u00e4hlt werden, k\u00f6nnen die Ombudspersonen die Aufgabengebieten eigenst\u00e4ndig untereinander aufteilen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 15 Sanktionen<\/strong><\/h3><p>(1) Der Vorstand kann bei etwaigem Fehlverhalten folgende Sanktionen gegen\u00fcber einem Mitglied aussprechen:<\/p><ol><li>Ermahnung;<\/li><li>Verwarnung;<\/li><li>Verweis;<\/li><li>Nutzungsverbot einzelner oder aller Messenger-Gruppen, TeamSpeak-, Discord- oder eines Gameservers des Vereins;<\/li><li>Verbot zur Teilnahme an den eSport-Teams;<\/li><li>Ausschluss aus den eSport-Teams;<\/li><li>Aberkennung eines Ehrenamts;<\/li><li>Ruhen der Mitgliedschaft maximal bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung;<\/li><li>Ausschluss aus dem Verein.<\/li><\/ol><p>(2) Der Vorstand kann das Sanktionsrecht nach Absatz 1 Nr. 4 an von Ombudspersonen vorgeschlagene und durch den Vorstand best\u00e4tigte Moderatoren abgeben. Der Vorstand kann dies jederzeit widerrufen.<\/p><p>(3) Sollte das Mitglied, welches sanktioniert werden soll, stimmberechtigtes Mitglied des Vorstands sein, so hat dieses Mitglied bei der vorstandsinternen Abstimmung \u00fcber die Sanktion kein Stimmrecht.<\/p><p>(4) Das Mitglied, welches sanktioniert werden soll, hat das Recht von dem Vorstand zur Sache angeh\u00f6rt zu werden, bevor die Sanktion in Kraft tritt. Bei den Sanktionen gem\u00e4\u00df Abs. 1 Nr. 1\u20134 kann die nicht erfolgte Anh\u00f6rung nach Sanktionserteilung nachgeholt werden, um den Formfehler zu heilen. Der Vorstand kann nach der erfolgten Anh\u00f6rung in diesem Falle seine Sanktion r\u00fcckwirkend aufheben.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/h3><p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit erfolgen. Sie ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder teilnehmen. Andernfalls ist erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p><p>(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfalls seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins der Freien Demokratischen Partei zu.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 17 Inkrafttreten<\/strong><\/h3><p>Die Satzung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig treten vorherige Satzungen au\u00dfer Kraft.<\/p><p>\u00a0<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Stand:<\/strong><\/p><p>Diese Neufassung der Satzung wurde von der MV am 22. November 2020 beschlossen und ist durch Eintragung rechtskr\u00e4ftig. Die Satzung wurde am 5. Dezember 2021 durch die MV stellenweise ge\u00e4ndert, die \u00c4nderungen sind am 15.03.2022 eingetragen worden.<\/p><p>\u00a0<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a7 1 Name, Rechtsnatur und Sitz (1) Der Liberale Gamer e.V., kurz LiGa, ist ein Zusammenschluss liberal eingestellter Personen, die neben liberaler Politik auch an Gaming, eSport oder der Netz- und Nerdkultur interessiert sind. (2) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts K\u00f6ln eingetragen. 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