Liberale Gamer e.V.

§ 1 Mitgliedsbeiträge

(1) Jedes Mitglied leistet einen Beitrag von vierundzwanzig Euro jährlich. Das Mitglied hat den Beitrag durch ein SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten. Mitglieder, die vor Verabschiedung dieser Beitragsordnung andere Zahlungswege genutzt haben, können diese auch weiterhin für die Beitragszahlung nutzen. Der Beitrag ist dann auf das Konto des Vereins nach Rechnungsstellung zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.

(2) Für den Beitrag stellt der Verein jährlich im Januar eine Rechnung für das angebrochene Jahr. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Rechnungsstellung nach Beitritt in den Verein. Bei einem Beitritt nach dem 1. Juli des angebrochenen Jahres wird der Jahresbeitrag um die Hälfte reduziert, bei einem Beitritt nach dem 1.Oktober eines angebrochenen Jahres um Dreiviertel. Eine Beitragsrückerstattung bei Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nach Rechnungsstellung ist – auch anteilig – ausgeschlossen.

(3) Bei Nichtbezahlung erfolgt eine Mahnung. Nach weiteren 4 Wochen Zahlungsverzug kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.

 

Diese Beitragsordnung wurde zuletzt am 5. Oktober 2025 von der 11. Mitgliederversammlung geändert.